Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
CR Golf GmbH — Noble Golf / NG Sourcing & Production. Stand: 14.07.2026 — Version 1.0.
Teil A — Allgemeiner Teil
Dieser Teil gilt für sämtliche Vertragsverhältnisse mit der CR Golf GmbH, unabhängig davon, ob der Vertragspartner Verbraucher oder Unternehmer ist.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der CR Golf GmbH, Endresstraße 52/3/3, 1230 Wien, Österreich, FN 598251g beim Handelsgericht Wien, UID-Nr. ATU79136917 (nachfolgend „CR Golf" oder „Anbieter"), und ihren Kunden, gleich ob diese über den Onlineshop noble-golf.com (Marke „Noble Golf") oder im Rahmen individueller Sourcing- und Produktionsaufträge (Marke „NG Sourcing & Production") abgeschlossen werden.
(2) Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG), gilt zusätzlich Teil B dieser AGB. Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB), gilt zusätzlich Teil C dieser AGB. Bei Widersprüchen zwischen Teil A und Teil B bzw. Teil C geht die jeweils speziellere Regelung in Teil B/C vor.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, CR Golf stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 1a Einbeziehung dieser AGB in den Vertrag
(1) Diese AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn deutlich und rechtzeitig vor Vertragsabschluss auf sie hingewiesen wird und sich der Vertragspartner jederzeit über ihren Inhalt informieren kann. Ein bloßer Hinweis auf Rechnungen, Lieferscheinen oder vergleichbaren Dokumenten nach Vertragsabschluss reicht nicht aus und ist für die Einbeziehung unbeachtlich.
(2) Im Webshop (noble-golf.com) werden die AGB dem Kunden vor Abschluss der Bestellung über einen Link zugänglich gemacht; der Kunde bestätigt deren Kenntnisnahme und Geltung durch aktive Zustimmung (z. B. Checkbox) vor Abgabe der Bestellung. Die AGB stehen darüber hinaus jederzeit in speicher- und ausdruckbarer Form auf der Website zur Verfügung.
(3) Im B2B-Sourcing- und Produktionsgeschäft weist CR Golf in jedem Angebot bzw. jeder Auftragsbestätigung deutlich auf die Geltung dieser AGB hin und stellt sie per Link oder als Anhang zur Verfügung. Erfolgt daraufhin keine unverzügliche schriftliche Widerspruch des Kunden, gelten die AGB als vereinbart; dies gilt zwischen Unternehmern auch nach den Grundsätzen des kaufmännischen Bestätigungsschreibens.
(4) Weist der Kunde seinerseits auf eigene Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen hin, werden diese nicht Vertragsbestandteil, auch wenn CR Golf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht; dies gilt nicht, wenn CR Golf ihrer Geltung schriftlich ausdrücklich zustimmt. Bestehen widersprüchliche Bedingungen beider Seiten und wird dieser Widerspruch nicht aufgeklärt, gilt im Zweifel die gesetzliche Regelung anstelle der widersprüchlichen Klauseln.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung von Produkten und Leistungen (im Webshop, in Angeboten, auf Produktdatenblättern) stellt kein bindendes Angebot von CR Golf dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Im Webshop kommt der Vertrag zustande, indem der Kunde durch Klick auf den Button „zahlungspflichtig bestellen" (oder gleichwertig) ein verbindliches Angebot abgibt und CR Golf dieses durch Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Versand der Ware annimmt.
(3) Im B2B-Sourcing- und Produktionsgeschäft kommt der Vertrag durch schriftliche Auftragsbestätigung von CR Golf zustande (E-Mail genügt), auch wenn zuvor mündliche Absprachen, Muster oder Kalkulationen ausgetauscht wurden.
§ 3 Verbraucher und Unternehmer
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Geschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist, wer den Vertrag im Rahmen des Betriebs seines Unternehmens abschließt (insbesondere Golfclubs, Hotels, Vereine, Unternehmen jeder Rechtsform).
§ 4 Preise und Zahlung — Allgemein
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, für Webshop-Bestellungen in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, für B2B-Aufträge in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer bzw. unter Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei innergemeinschaftlichen Lieferungen an Unternehmer mit gültiger UID-Nummer.
(2) Zahlungsverzug berechtigt CR Golf zur Verrechnung gesetzlicher Verzugszinsen sowie zum Ersatz angemessener Mahn- und Inkassokosten.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von CR Golf.
(2) Veräußert ein unternehmerischer Kunde die Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung an einen Dritten weiter, tritt er bereits jetzt seine daraus entstehende Forderung gegen den Dritten in Höhe des offenen Kaufpreises an CR Golf ab. CR Golf nimmt diese Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber CR Golf ordnungsgemäß nachkommt.
§ 6 Datenschutz
CR Golf verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) zur Vertragsabwicklung, Kommunikation und — bei entsprechender Einwilligung — für Marketingzwecke. Details sind der gesonderten Datenschutzerklärung auf noble-golf.com zu entnehmen.
§ 7 Schutzrechte an bereitgestellten Inhalten
(1) Stellt der Kunde CR Golf Logos, Bilder, Schriftzüge, Designs oder sonstige urheberrechtlich geschützte Inhalte zur Personalisierung von Produkten zur Verfügung, sichert der Kunde zu, zur Nutzung dieser Inhalte berechtigt zu sein, und stellt CR Golf von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere aus Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten) frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen.
(2) CR Golf ist berechtigt, fertige Produktfotos und -videos zu Marketingzwecken zu verwenden, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung mit dem Kunden entgegensteht (siehe § 29).
§ 8 Haftung — Allgemein
CR Golf haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen in Teil C für Unternehmer; gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Haftungsregeln unberührt.
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des IPR.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
(3) Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
§ 11 Anbieterkennzeichnung
CR Golf GmbH, Endresstraße 52/3, 1230 Wien, Österreich | FN 598251g | Firmenbuchgericht Wien | UID-Nr. ATU79136917 | E-Mail: office@noble-golf.com | Geschäftsführer: Konstantin Seifert
Teil B — Besondere Bestimmungen für Verbraucher (Noble Golf Webshop, B2C)
§ 12 Anwendungsbereich
Dieser Teil gilt ausschließlich für Bestellungen von Verbrauchern (§ 3) über den Onlineshop noble-golf.com und ergänzt Teil A.
§ 13 Widerrufsrecht
(1) Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Waren in Besitz genommen hat.
(2) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde CR Golf mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. E-Mail an office@noble-golf.com) über den Entschluss zum Widerruf informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
(3) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
§ 14 Ausnahme vom Widerrufsrecht bei personalisierten Produkten
Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies betrifft insbesondere personalisierte bzw. mit Logo/Name individuell bedruckte Golfbälle und sonstige nach Kundenwunsch personalisierte Artikel. CR Golf weist im Bestellprozess vor Abgabe der Bestellung deutlich auf diesen Ausschluss hin.
§ 15 Lieferung und Versand
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden im Bestellprozess angegebene Adresse. Angegebene Liefer- bzw. Produktionszeiten sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlicher Fixtermin bezeichnet, unverbindliche Richtwerte.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Verbrauchergeschäften erst mit Übergabe an den Kunden über.
§ 16 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des ABGB. Bei beweglichen Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Übergabe. Für die ersten zwölf Monate wird vermutet, dass ein bei Übergabe bereits vorhandener Mangel vorlag, sofern dies nicht mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.
§ 17 Zahlungsarten im Webshop
Im Webshop stehen die im Checkout jeweils angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung (z. B. Kreditkarte, Sofortüberweisung, Klarna/Ähnliches je nach Shopify-Konfiguration). Der Kaufpreis ist mit Vertragsabschluss fällig, sofern beim jeweiligen Zahlungsanbieter nicht anders geregelt.
Teil C — Besondere Bestimmungen für Unternehmer (NG Sourcing & Production, B2B)
§ 18 Anwendungsbereich
Dieser Teil gilt ausschließlich für Verträge mit Unternehmern (§ 3) im Rahmen von individuellen Sourcing-, Veredelungs- und Produktionsaufträgen (Marke „NG Sourcing & Production") sowie für B2B-Bestellungen größerer Stückzahlen und ergänzt Teil A.
§ 19 Angebote, Kalkulationen und Muster
(1) Angebote, Preiskalkulationen, Vorabmusterungen (z. B. Musterpakete) und Produktdatenblätter von CR Golf sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(2) Physische oder digitale Muster dienen der Veranschaulichung; geringfügige Abweichungen des Endprodukts hinsichtlich Farbton, Material oder Verarbeitung, die produktionsbedingt und handelsüblich sind, stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
§ 20 Vorrang von Individualvereinbarungen
Diese AGB bilden den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit. Individuelle, schriftlich (E-Mail genügt) getroffene Vereinbarungen zwischen CR Golf und dem Kunden — insbesondere in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder gesonderten Rahmenverträgen — gehen den Bestimmungen dieser AGB im Falle eines Widerspruchs vor. Die AGB gelten ergänzend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
§ 21 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall (§ 20) nichts anderes vereinbart wird, gilt für individuell gefertigte bzw. gebrandete Ware folgende Standardregelung: 50 % des Auftragswerts sind als Anzahlung mit Auftragsbestätigung fällig, die restlichen 50 % vor Versand bzw. laut Rechnung nach Fertigstellung.
(2) Bei Auftragswerten bis € 400,00 kann CR Golf eine Kleinbetragsrechnung gemäß § 11 Abs. 6 UStG ausstellen.
(3) Der Beginn der Produktion erfolgt erst nach Zahlungseingang der vereinbarten Anzahlung und nach schriftlicher Freigabe der finalen Druck-/Produktionsdaten durch den Kunden (§ 24).
(4) Geldschulden des Kunden sind Bringschulden. Zahlungen gelten erst dann als rechtzeitig erbracht, wenn der geschuldete Betrag am Fälligkeitstag auf dem Konto von CR Golf gutgeschrieben ist.
(5) Bei Zahlungsverzug gebühren CR Golf, sofern der Kunde Unternehmer ist, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie eine pauschale Betreibungskostenentschädigung von € 40,00, unbeschadet des Rechts, einen darüber hinausgehenden, konkret nachgewiesenen Schaden geltend zu machen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.
(6) Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Forderungen von CR Golf nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung von CR Golf schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(7) Bei Rahmenaufträgen, Aufträgen mit langer Vorlaufzeit oder wiederkehrenden Bestellungen ist CR Golf berechtigt, bei nachweislicher und wesentlicher Erhöhung der Beschaffungskosten (insbesondere Rohstoff-, Fracht-, Zoll- oder Wechselkursänderungen zwischen Auftragsbestätigung und Produktion) eine angemessene Preisanpassung zu verlangen. Sinken die maßgeblichen Kostenfaktoren im selben Zeitraum, gibt CR Golf diese Kostensenkung in gleichem Ausmaß an den Kunden weiter. Eine Preisanpassung wird dem Kunden vor Produktionsbeginn schriftlich mitgeteilt.
§ 22 Liefer- und Leistungszeit
(1) Angegebene Liefer- und Produktionszeiten beginnen mit dem späteren der folgenden Zeitpunkte: Zahlungseingang der Anzahlung oder schriftliche Freigabe der Produktionsdaten durch den Kunden.
(2) CR Golf haftet nicht für Verzögerungen, die auf Umständen außerhalb ihres Einflussbereichs beruhen (insbesondere Verzögerungen bei Herstellern/Lieferanten, Zoll- oder Transportverzögerungen, höhere Gewalt). CR Golf informiert den Kunden in solchen Fällen unverzüglich.
(3) Bei Versendung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über, sofern die Versendungsart der Vereinbarung oder mangels Vereinbarung der Verkehrsübung entspricht.
(4) Wird ein Liefertermin von den Parteien ausdrücklich und schriftlich als verbindlicher Fixtermin (Fixgeschäft) vereinbart — etwa weil die Ware zu einem bestimmten Turnier- oder Eventdatum benötigt wird —, kann CR Golf bei Überschreitung dieses Termins in Verzug gesetzt werden, ohne dass es einer gesonderten Nachfristsetzung durch den Kunden bedarf. CR Golf weist den Kunden bei Vereinbarung eines Fixtermins gesondert auf diese Rechtsfolge hin.
§ 23 Mengengenauigkeit bei kundenspezifischer Produktion
CR Golf garantiert dem Kunden die Lieferung der vertraglich vereinbarten Stückzahl (keine Über- oder Unterlieferung zulasten des Kunden), auch wenn es bei der Fertigung durch den Hersteller zu produktionsüblichen Mehr- oder Mindermengen kommt. Etwaige Abweichungen zwischen bestellter und tatsächlich hergestellter Menge werden intern von CR Golf ausgeglichen und sind nicht Gegenstand der Lieferverpflichtung gegenüber dem Kunden.
§ 24 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt CR Golf sämtliche für die Produktion erforderlichen Unterlagen (Logos in geeigneter Auflösung/Vektorformat, Farbvorgaben, Textinhalte) rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Die vom Kunden erteilte schriftliche Freigabe eines Print- bzw. Produktionsmusters (Proof) gilt als verbindliche Bestätigung der Richtigkeit von Design, Farbe, Rechtschreibung und Platzierung. Für Mängel, die auf eine vom Kunden freigegebene Vorlage zurückgehen, haftet CR Golf nicht.
§ 25 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gegenüber Unternehmern gilt die kaufmännische Rügeobliegenheit gemäß § 377 UGB: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens binnen 7 Werktagen, schriftlich zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
(2) Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt.
(3) CR Golf hat gegenüber Unternehmern das Wahlrecht, einen berechtigten Mangel durch Verbesserung oder Austausch der Ware zu beheben. Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Preisminderung durch den Kunden kommt erst in Betracht, wenn CR Golf eine angemessene Frist zur Verbesserung oder zum Austausch erfolglos verstreichen lässt oder diese verweigert. Das Recht des Kunden zur Zurückbehaltung der Zahlung ist auf den Betrag beschränkt, der in einem angemessenen Verhältnis zum geltend gemachten Mangel steht.
§ 26 Haftungsbeschränkung gegenüber Unternehmern
(1) Gegenüber Unternehmern haftet CR Golf — außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden — nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
(2) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden (z. B. Schäden aus verpassten Firmenevents oder Turnieren aufgrund verspäteter Lieferung) ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(3) Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Auftragswert der jeweiligen Bestellung begrenzt, soweit kein Fall grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes vorliegt.
§ 27 Rechte an individuellen Designs und Werkzeugen
(1) Eigens für einen Kunden entwickelte Designs, Druckvorlagen oder Werkzeuge (z. B. Prägeformen) bleiben, sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart, Eigentum von CR Golf bzw. des jeweiligen Herstellers, auch wenn Entwicklungskosten (anteilig) dem Kunden verrechnet wurden.
(2) Dem Kunden wird an seinen eigenen bereitgestellten Marken und Logos (§ 7) durch die Zusammenarbeit kein Recht Dritter eingeräumt; diese verbleiben beim Kunden.
§ 28 Stornierung von Aufträgen
(1) Nach schriftlicher Freigabe der Produktionsdaten (§ 24 Abs. 2) und Produktionsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich, da es sich um kundenspezifisch gefertigte Ware handelt.
(2) Storniert der Kunde vor Produktionsbeginn, aber nach Zahlung der Anzahlung, ist CR Golf berechtigt, bereits entstandene Kosten (insbesondere Musteranfertigung, Einrichtungskosten beim Hersteller) von der Anzahlung in Abzug zu bringen.
§ 29 Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen der Zusammenarbeit erlangte vertrauliche Informationen (insbesondere Preise, Kalkulationen, Kundendaten, Tech Packs, unveröffentlichte Designs) nicht an Dritte weiterzugeben und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden, soweit nichts anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
(2) Kommt trotz Austauschs von Kalkulationen, Mustern, Angeboten oder sonstigen Unterlagen kein Vertrag zustande, sind diese Unterlagen auf Verlangen der übermittelnden Partei unverzüglich zurückzugeben oder nachweislich zu löschen; eine Nutzung oder Weitergabe an Dritte (z. B. an alternative Hersteller oder Anbieter) ist in diesem Fall unzulässig.
Stand: 14.07.2026 — Version 1.0